Das Verfassungsgericht erklärte Federbingos Eingreifen in der Frage „Konzessionen für die Sammlung von Bingospielen – Frist, die der Zoll- und Monopolbehörde für die Durchführung der Ausschreibung für die Vergabe von Konzessionen eingeräumt wurde – Neufestsetzung des Betrags“ für unzulässig.

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