Ein Übereinkommen mit dem Ziel, die Kontrollen chemischer Stoffe zu verstärken, die den Registrierungs-, Zulassungs- und Beschränkungspflichten gemäß der EG-Verordnung Nr. 1907/2006 „REACH“ und über Stoffe und Gemische, die den von der EU festgelegten Klassifizierungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungspflichten unterliegen.
Adm und Gesundheitsministerium unterzeichnen eine Vereinbarung zur Verstärkung der Kontrollen chemischer Stoffe gemäß den EG-Verordnungen „Reach“ und „Clp“.
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