Donnerstag, 2. Mai 2024

Unterhaltungsausrüstung

Jamma Ltd bietet auf diesen Seiten Business-to-Business (B2B) kommerzielle Mitteilungen informativer, beschreibender Art oder zur Identifizierung der Konzessionäre an, die von der Zoll- und Monopolbehörde zum Anbieten von Glücksspielen berechtigt sind, sowie Informationen über Glücksspielprodukte und -dienstleistungen bereitzustellen, die in Abgesehen davon, dass sie einen legitimen Ausdruck des Grundsatzes der Unternehmensfreiheit darstellen, unterliegen sie besonderen Verpflichtungen, die durch Gesetze und behördliche Konzessionsbestimmungen auferlegt werden. Tatsächlich sind Mitteilungen, auch werblicher Art, die in der B2B-Fachpresse enthalten sind, vom Werbeverbot für Spiele ausgenommen, da sie aufgrund des Inhalts – technischer Natur – und ihrer Empfänger – Fachleute – nicht geeignet sind, das zu beeinflussen Wahl des Verbraucherspiels.

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