Die Agentur der Einnahmen stellt einige Klarstellungen zur Anwendbarkeit der sogenannten „Sonderänderung“ in bestimmten Fällen wie Verstößen gegen die Vergnügungssteuer – Artikel 1, Absätze 174 bis 178, des Gesetzes vom 29. Dezember 2022, Nr. 197.…

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