Die Agentur der Einnahmen stellt einige Klarstellungen zur Anwendbarkeit der sogenannten „Sonderänderung“ in bestimmten Fällen wie Verstößen gegen die Vergnügungssteuer – Artikel 1, Absätze 174 bis 178, des Gesetzes vom 29. Dezember 2022, Nr. 197.…
Startseite Unterhaltungsausrüstung Spiele, Finanzamt: Steuerstillstand, Klarstellungen zur Anwendbarkeit des sogenannten „Rachegesetzes“