Am Mittwoch, 17. Mai, ab 16.00 Uhr steht im Programm „Verliebt in Dich – Sekundäre oder psychische Gewalt, wie man sie erkennt.“ Verfügbare Rechtsbehelfe und die Aufklärungspflicht des Anwalts im Umgang mit gewaltbetroffenen Mandanten: vom Roten Code bis zur Cartabia-Reform.

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