Illegale Ausübung von Spiel- oder Wettaktivitäten.

Laut ANSA handelt es sich um das Verbrechen, das die Turiner Staatsanwaltschaft dem ehemaligen Roma-Fußballer Nicolò Zaniolo vorwirft, der zusammen mit Fagioli und Tonali im Rahmen der Ermittlungen zu Fußballwetten in das Verdächtigenregister gelangte.

Der umstrittene Fall ist in Artikel 4 des Gesetzes 401 von 1989 vorgesehen. Gestern haben die Ermittler mit der Beschlagnahme der Mobiltelefone begonnen, die nun analysiert und insbesondere die Chats gesichtet werden. Fabrizio Corona hat unterdessen bekannt gegeben, dass er am Nachmittag einen weiteren am Wettring beteiligten Spieler benennen wird, diesmal einen Roma-Spieler.

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