Online-Gaming-Konzessionäre sind verpflichtet, bis zum 15. Januar 2024 mit der Steuernummer 5497 die erste Rate für das Jahr 2024 der kostspieligen Verlängerung der Konzession gemäß Artikel 1 Absatz 123 des Haushaltsgesetzes für das Jahr 2023 zu zahlen.

Das Haushaltsgesetz sieht nämlich die entgeltliche Verlängerung bestimmter Konzessionen für die Fernsammlung öffentlicher Spiele, die am 31. Dezember 2024 auslaufen, bis zum 31. Dezember 2022 vor. 

Es sieht außerdem eine Erhöhung der einmaligen Gebühr der interessierten Händler um 15 Prozent vor. 

Der 15. Januar ist auch die Frist für die Zahlung der dritten Rate der einmaligen Gebühr (Art. 1, Absatz 124, Gesetz 197/2022) in Höhe von 51.750,00 €.

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