Das Verwaltungsgericht der Region Latium akzeptierte per Beschluss die Berufung eines Bingo-Betreibers gegen die Zoll- und Monopolbehörde und beantragte die Aufhebung der „Note der Zoll- und Monopolbehörde, Direktion Spiele, Bingo-Büro, Prot.“ N. 448203/RU vom 27. Juli 2023 mit der Ablehnung des Antrags des Beschwerdeführers vom 23. Juni 2023 auf formelle Befreiung von der Zahlung der Konzessionsgebühr für den Zeitraum, der für die Fertigstellung der Renovierungsarbeiten an der Halle erforderlich ist (...) , was nach den verheerenden verheerenden meteorologischen Ereignissen im Mai 2023 notwendig wurde.“

„Wir sind der Ansicht, dass – erklären die Richter – die vom Beschwerdeführer formulierten Beschwerden eine eingehende Analyse erfordern, die mit dem summarischen Charakter dieser vorsorglichen Phase nicht vereinbar ist;

auch wenn man bedenkt, dass die Berufung ist erste Fraktion unterstützt durch die Anforderung von Perikulum in Mora, angesichts des schweren wirtschaftlichen Schadens, den die Rechtsmittelführerin angesichts der behaupteten objektiven Unmöglichkeit, die von der Konzession erfasste Tätigkeit auszuüben, und der Gefahr der Durchsetzung der Police im Falle der Nichtzahlung der Gebühren für die Monate der Schließung abgeleitet hat der Halle;

Darüber hinaus wurde davon ausgegangen, dass bei der Abwägung der gegensätzlichen Interessen dasjenige auf die Aufrechterhaltung des Ziels abzielt res adhuc integriert bis zur endgültigen Entscheidung des Falles in der Sache;

war daher der Ansicht, dass der beanstandete Schaden durch die Aussetzung der Verpflichtung zur Zahlung der Konzessionsgebühr für den Zeitraum der Nichtbenutzbarkeit des von der Beschwerdeführerin verwalteten Saals bis zur Beilegung dieses Rechtsstreits behoben werden kann, wobei zu berücksichtigen ist, dass in Einhaltung dessen, was mit monokratischem Dekret vereinbart wurde. 6504 vom 22. September 2023 zur Sicherung der Eigentumsinteressen der Verwaltung hinterlegte der Beschwerdeführer am 6. Oktober 2023 die Verlängerung der Garantie bis zum 31. Dezember 2023 und am 10. Oktober 2023 ihre weitere Verlängerung bis zum 31. Dezember 2024;

beschloss, für den 19. Juni 2024 eine öffentliche Anhörung zur Erörterung der Begründetheit der Berufung anzusetzen;

schließlich wurde beschlossen, den Parteien die Kosten dieser Vorsorgephase zu ersetzen.

PQM

Das regionale Verwaltungsgericht für Latium (Zweite Abteilung) akzeptiert den vorsorglichen Antrag des Beschwerdeführers und setzt infolgedessen die Verpflichtung zur Zahlung der Konzessionsgebühr innerhalb der in der Begründung dargelegten Fristen aus.

setzt für den 19. Juni 2024 eine öffentliche Anhörung zur Erörterung der Begründetheit der Berufung an.

Auslagen erstattet“.

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