Das regionale Verwaltungsgericht für den abgetrennten Teil von Parma in der Emilia Romagna (Abschnitt XNUMX) wies per Beschluss die gegen die Gemeinde Parma und die Region Emilia Romagna eingelegte Berufung zurück, in der die Aufhebung unter Vorbehalt der Aussetzung der Wirksamkeit beantragt wurde.
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