Das regionale Verwaltungsgericht für den abgetrennten Teil von Parma in der Emilia Romagna (Abschnitt XNUMX) ​​wies per Beschluss die gegen die Gemeinde Parma und die Region Emilia Romagna eingelegte Berufung zurück, in der die Aufhebung unter Vorbehalt der Aussetzung der Wirksamkeit beantragt wurde.

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