Der Staatsrat nahm die Berufung der Gemeinde Belluno an und hielt es für nicht "unangemessen oder unverhältnismäßig, wirtschaftliche Aktivitäten einzuschränken, die wissenschaftlich als gesundheitsgefährdend anerkannt sind oder auf jeden Fall die Menschenwürde beeinträchtigen, die bereits stark von…
Startseite Wirklichkeit CdS zur Belluno-Verordnung: „Es ist nicht unangemessen oder unverhältnismäßig, Mindestabstände zwischen...