„Anträge auf Inanspruchnahme der teilweisen Befreiung von den im Jahr 2021 fälligen Beiträgen durch beim INPS registrierte Selbstständige können ab heute, dem 25. August, bis zum 30. September eingereicht werden. So ergeht es den Mitgliedern der verschiedenen Versorgungswerke des Instituts…

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