Sapar teilt mit, dass „mit dem Gesetzesdekret Nr. 118/2021 ein Sanierungsverfahren für Handels- und Landwirtschaftsunternehmen eingeführt wurde (auch wenn sie nicht über die Voraussetzungen für einen Insolvenzantrag, eine kontrollierte Verwaltung oder einen Vergleich mit Gläubigern verfügen, wie unten beschrieben). Schwellenunternehmen)…

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