„Wie bekannt, legt der Erlass des Premierministers vom 18. Oktober 2020 fest, dass Einrichtungen der Lebensmittel- und Getränkeverwaltung (einschließlich Bars, Restaurants, Kneipen, Eisdielen und Konditoreien) in Übereinstimmung mit den Protokollen über die für den Sektor geltenden Präventionsmaßnahmen (siehe überprüfen …

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