„Die Tabakhändler von Cairo Montenotte e Ventimiglia sie können feiern! Tatsächlich gewannen der italienische Verband der Tabakwarenhändler und die Sport-Totoricevitori-Union zwei Berufungen beim Staatsrat gegen die Verordnungen der beiden ligurischen Gemeinden, die das Einschalten und die Betriebszeiten von Unterhaltungsautomaten mit Geldpreisen, d. h. AWPs, geregelt hatten. Das lesen wir in einer Notiz FIT.

„Der Streit begann im Jahr 2018, als die Gemeinde Ventimiglia eine Verordnung (Verordnung 220 vom 12. November 2018) erlassen hatte, die es AWPs angesichts der Daten erlaubte, täglich nur von 19:00 bis 7:00 Uhr zu spielen. einschließlich Feiertage. In der Praxis nur nachts. Ungefähr sechs Monate später – heißt es in der Mitteilung weiter – sei auch eine sehr ähnliche Verordnung von der Gemeinde Kairo Montenotte erlassen worden (Verordnung 5 vom 2. April 2019). In beiden Fällen schloss die Bestimmung des Bürgermeisters faktisch alle Unternehmen vom Spiel aus, vor allem Tabakläden, die im Gegenteil hauptsächlich tagsüber geöffnet haben. Der Betrieb der Betriebe, die ohnehin üblicherweise nachts arbeiten, wurde hingegen in keiner Weise beeinträchtigt – beispielsweise Spielhallen und Wettbüros. Eine gelinde gesagt unlogische Entscheidung, wenn man bedenkt, dass selbst der gesunde Menschenverstand allein darauf schließen lässt, dass die Nachtstunden am gefährlichsten für die Entstehung einer Spielsucht sind. Daher hat sich die Sports Totoricevitori Union entschieden, über den italienischen Tabakverband beide Verordnungen beim zuständigen regionalen Verwaltungsgericht Liguriens anzufechten.

Die beiden Berufungen erwiesen sich jedoch zu größter Überraschung als Sackgasse: Der Richter erster Instanz hatte die Gültigkeit der vorgebrachten Argumente außer im sanktionierenden Teil tatsächlich nicht anerkannt. Tatsächlich blieb jedoch der wichtigste Teil der Verordnung, nämlich die Ausweisung der Verbotszone, bestehen. Aber FIT und STS gaben nicht auf und legten angesichts des enormen Schadens, den die Tabakhändler erlitten hatten, Berufung beim Staatsrat ein, der am 4. März die Entscheidung der TAR zu Cairo Montenotte aufhob und nur zwei Tage später, also am 6. März, auch die auf Ventimiglia. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die beiden Verordnungen – wie in der Anmerkung hervorgehoben wird – aufgehoben wurden; Bisher können AWP-Geräte daher ohne zeitliche Begrenzung während der gesamten Geschäftsöffnungszeiten eingeschaltet bleiben. Die Freude von FIT und STS über diesen Sieg ist groß: Keine Ungleichbehandlung mehr zwischen Trafiken und Spielhallen beim Glücksspielangebot über AWP. Doch nicht nur die Kollegen aus Ventimiglia und Cairo Montenotte dürfen jubeln: Der Sieg gehört der gesamten Kategorie. Und es ist kein Zufall, dass es dem allgemeineren Engagement, das täglich in allen Aktivitäten zum Schutz der Tabakhändler in ganz Italien eingesetzt wird, neue Impulse verleiht. Weiter so!“, schließt die Notiz.

Vorherige ArtikelQuittungslotterie, Ziehungen am 14. März verschoben
Nächster ArtikelMGA und FIAU arbeiten bei der thematischen Überprüfung des Remote-Gaming-Sektors zusammen