Zivilgericht von Florenz: Der Betreiber ist nicht verantwortlich für das Scheitern der Verbindung. Beweislast bei ADM

(Jamma) – Wichtiges Urteil des Gerichts von Florenz vom 16. Juni 2014 in der Frage der Haftung für nicht mit dem ADM-Netzwerk verbundene Paragraph-6-Geräte. Gegen den Betreiber war die Verfügung – Unterlassungsverfügung der Monopole ergangen wegen…

Um diesen Artikel zu lesen

Anmelden oder registrieren

Vorherige ArtikelWetten: Gericht von Bologna befreit CED von der Beschlagnahme
Nächster ArtikelWerbung. Die Gdf verhängt ein Bußgeld gegen Kino für Wettvermittlungswerbung