Das regionale Verwaltungsgericht Latium hat die Rechtmäßigkeit der Löschung aus der Liste der Glücksspielanbieter bestätigt, wenn das Unternehmen, das im Inkasso über Spielautomaten tätig ist, eine wegen Diebstahls verurteilte Person als gesetzlichen Vertreter hat. Darin heißt es: „Der Lebensunterhalt …“

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