Tabakhändler, „Wiederverkäufer“ von öffentlichen Spielen und auch von Kinderspielen. Nur unter den Kategorien „befreit“ von der Anwendung des Online-Belegs, der ab nächsten Juli in Kraft tritt. Um die Einbeziehung dieser Kategorien in die neue Online-Verpflichtung zu bestätigen…

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