Das Landesverwaltungsgericht Bozen hat dem Antrag eines Betreibers, vertreten und verteidigt durch Rechtsanwalt Carlo Geronimo Cardia, auf einstweilige Verfügung gegen das Land Bozen auf Nichtigerklärung der Verordnung des Landes Bozen unter Vorbehalt der Aussetzung der Wirksamkeit stattgegeben Betreff „Mehr…“

Um diesen Artikel zu lesen

Anmelden oder registrieren

Vorherige ArtikelSusanna Bordone, beim Milan Jumping Cup vor dem Flug nach Tokio: „Reitsport und Galopp am selben Tag? Eine tolle Idee"
Nächster ArtikelZum ersten Mal gemeinsam springen und galoppieren auf der Rennbahn Snai San Siro