(Jamma) Das regionale Verwaltungsgericht Piemont hat die Berufung eines Betreibers auf Aufhebung der Verordnung über Glücksspieltätigkeiten zurückgewiesen. Der Verwaltungsrichter erklärte die Berufung für unzulässig, wobei der beschwerdeführenden Gesellschaft die Kosten des Verfahrens auferlegt wurden und sie somit nicht am Verfahren teilnahm…

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