Mit Bezug auf die Neuigkeiten zu diesem Thema gemäß der Anordnung der TAR Latium vom 09.11.2023, das Zweitbüro mit stabiler Vertretung in Italien von Global Starnet Limited in Judicial Administration gibt an, dass die Anordnung über die von Global Starnet Limited (UK) eingelegte Berufung entscheidet, die seit der Ernennung der Justizverwalter durch den Gerichtshof von Rom keine Konzessionstätigkeiten mehr durchgeführt hat

Das Zweitbüro mit stabiler Vertretung in Italien von Global Starnet Limited - als ein Unternehmen zu verstehen, das sich von Global Starnet Limited (UK) unterscheidet - und als einziges Unternehmen die Geschäftstätigkeit „kontinuierlich“ ausübt, ist von den Auswirkungen des Urteils des Verwaltungsrichters nicht betroffen, da es unter anderem nicht für notwendig erachtet wurde die Belastung der ADM-Bestimmung.

Daher bekräftigen wir hiermit den völlig irrelevanten Charakter des Zweitbüros mit stabiler Vertretung in Italien im Hinblick auf die Auswirkungen des Urteils der TAR für Latium und bestätigen die ununterbrochene Fortsetzung der Geschäftstätigkeit unter der Leitung und Kontrolle des Gerichts von Rom.

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