La Rechnungshof bekräftigt den Inhalt eines kürzlich ergangenen Urteils bezüglich der Nichtzahlung eines Teils der im Stabilitätsgesetz von 500 vorgesehenen „2015-Millionen-Steuer“ und des Schadens für den Staat.

Die Nichtzahlung der Steuer durch den Manager verursacht für die Zoll- und Monopolbehörde keinen direkten Schaden, da es sich nicht um den Verfall handelt der Wetten abzüglich der Gewinne und daher zurückzuzahlen, es handelt sich jedoch um eine geringere Konzessionsprämie, die der Betreiber im Vertragsverhältnis mit dem Netzkonzessionär einhalten muss.

Die Gerichtsbarkeit von Latium stellte in einem Urteil fest, dass:

dass es die „Dienstverhältnis” mit der öffentlichen Verwaltung, eine unumstößliche Voraussetzung für finanzpolitische Verantwortung. Tatsächlich ist der Manager, d. h. die Person, die eine organisierte Tätigkeit ausübt, die auf den Vertrieb, die Installation und die wirtschaftliche Verwaltung der Automaten abzielt und sich physisch um die Einziehung der Beträge kümmert, Teil der Glücksspielkette und als solcher „verantwortlich“. eines öffentlichen Dienstes“.

Wie angegeben von Verfassungsgericht alle Betreiber von Lieferketten, und damit auch die Manager, auch im Hinblick auf die durch das oben genannte Stabilitätsgesetz für 2016 eingeführten Änderungen, sind verpflichtet, den gesamten Wetterlös abzüglich der Gewinne zu überweisen und die ihnen zustehende Entschädigung einzubehalten.

Das Verfassungsgericht stellte fest, dass zunächst die Manager verpflichtet waren, den gesamten Spielerlös abzuführen, ohne die Möglichkeit, die ihnen zustehende Vergütung einzubehalten, und nun auch sie verpflichtet sind, allerdings nur im Verhältnis zu den vertraglichen Vergütungen des Jahres 2015, weil die Die neue Bestimmung des Stabilitätsgesetzes erwähnt nicht die Verpflichtung der Betreiber und Betreiber, die Erlöse aus den Spielen an die Konzessionäre weiterzuleiten, einschließlich der ihnen aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen zustehenden Entschädigungen.

Die Prüfung des Falles zeigt, welchen Schadensersatzantrag die Staatsanwaltschaft betrifft geringere Vergütung, was der Manager bei der Nettoübertragung des Wettbetrags nicht berücksichtigt hat. Im Rahmen des Substantiellen Petitums kann daher die Korrelation des Betrags mit der durch die vorgenannten Rechtsvorschriften geminderten Vergütung/Erlaubnis der Akteure in der Lieferkette nicht erfolgen

mit der Höhe der Wetten überlappen. Es lässt sich nicht leugnen, dass, auch wenn sich die Rückzahlung der Wettbeträge in Wirklichkeit auf den zurückzuzahlenden Nettobetrag beziehen muss, diese höhere Auszahlung Auswirkungen auf diese Rückerstattung hat. Wenn wir mit den Bruttobeträgen argumentieren würden, wäre es verständlicher, aber der Netting-Prozess entfernt die „funktionale Farbe“ aus den Endbeträgen: Tatsächlich bezieht sich der umstrittene Betrag daher nur auf die Vertragsbeziehung zwischen dem Konzessionär und dem Manager, zumindest nicht dass selbst die 'ADM behauptete, dass sie in keiner Beziehung zu anderen Subjekten außerhalb des Konzessionärs, dem einzigen Gegenspieler der Finanzverwaltung, stehe. Seltsamkeit, die das College teilt.

Nichtzahlung der erhöhten Auszahlung „Aktie Stabilitätsgesetz 2015“, vom Manager an den Konzessionär, betrifft im Wesentlichen eine geringere Vergütung, die die ADM dem Konzessionär schuldet und von

Der Manager wiederum musste im Verhältnis zu den Wettbeträgen einen geringeren Anteil verrechnen, um sie dem Konzessionär abzüglich der Gewinne zurückzugeben, je nach Wunsch des Konzessionärs

Dasselbe. Mit anderen Worten, die entsprechende Summe Bei der geringeren Entschädigung handelt es sich nicht um den Verlust der Wetten, bei dem keine Zweifel am Steuerschaden bestünden, sondern um die geringere Konzessionsprämie bzw. vertragliche Entschädigung, auf die jeder Betreiber in der Glücksspielkette angewiesen istDie oben genannten Regelungen waren im Jahr 2015 zur Verbesserung der Ziele der öffentlichen Finanzen einzuhalten.

In diesem speziellen Rahmen geht der Vorstand davon aus, dass er, obwohl er der Manager ist, ein öffentlicher Vertreter ist

Dienstleistung im Bereich der Verwaltung legaler Glücksspiele und als solche der Zuständigkeit des Rechnungshofs unterworfen,

Im heutigen Fall liegt kein steuerlicher Schaden vor, da es sich bei den hier streitigen Beträgen nicht um die an den Spielautomaten erworbenen Einsätze handelt, d des Händlers für die Nachzahlung an die ADM. Vielmehr geht es um die vom Händler an seinen Manager geschuldete Vergütung und deren Höhe im Rahmen der dargestellten regulatorischen Prüfung. Der daraus resultierende Schaden, der nach der Argumentation des Klägers entstanden wäre, kann nicht als unmittelbarer Schaden der Agentur angesehen werden. Darüber hinaus sind diese Beträge, wie aus den Dokumenten hervorgeht, durch Garantien gestützt, die teilweise vom Verwalter (in den Dokumenten) und vom Konzessionär (deren Existenz unbestritten ist) noch nicht durchgesetzt wurden. Etwaige Schulden gegenüber dem Manager für

Fragen im Zusammenhang mit der vom Konzessionär geschuldeten Entschädigung (geringere Entschädigung) führen für die ADM nicht zu einem steuerlichen Schaden, und zwar unabhängig davon, ob die Höhe der Entschädigung aufgrund des festen gesetzlichen Anteils gemindert werden muss oder nicht, die darauf abzielte, das Opfer auf alle Subjekte dieser spezifischen legalen Glücksspielkette umzuverteilen, und zwar gerade im Sinne einer proportionalen Kürzung der Entschädigung, als Beitrag zur Verbesserung der öffentlichen Finanzbilanzen.

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