Die Ausübung des Glücksspieleinzugs durch Slots, die gemeinsam mit der Verwaltungstätigkeit in einer Bar ausgeübt wird, umfasst die gemeinsame Ausübung verschiedener Tätigkeiten, von denen eine von der Mehrwertsteuer befreit ist, mit der Anwendung der anteiligen Abzugsfähigkeit der Steuer. Also die Steuerkommission…
Startseite Unterhaltungsausrüstung Steuerkommission für Spielautomaten und Bareinnahmen: eine von der Steuer befreite Tätigkeit