Kassation auf Totem. „Der Beweischarakter der Beschlagnahme ist offensichtlich“

(Jamma) Kein Tadel gegen die Entscheidung des Gerichts für den Fall, dass „die Art der beschlagnahmten Vermögenswerte in unmittelbarem Zusammenhang mit den dem Verdächtigen zur Last gelegten Tatsachen steht“ und daher keine „lange eingehende und spezifische Begründung in Bezug auf die braucht ...

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