Die TAR von Kalabrien akzeptierte die Berufung eines Geschäftsinhabers von Vibo Valantia gegen die Bestimmung, mit der das Polizeipräsidium den Entzug der Lizenz gemäß Art. 88 TULPS, um Aktivitäten zum Sammeln von Sportwetten durchzuführen, wie es als „gewöhnlicher Treffpunkt von Personen mit Vorurteilen und/oder Vorurteilen gegenüber der Polizei und gefährlichen Menschen".

Das Polizeipräsidium von Vibo Valentia hatte die Maßnahme zum Entzug der Lizenz in der Annahme ergriffen, dass nach Kontrollmaßnahmen „Es kam zu der Anwesenheit von Personen, die wegen schwerer Straftaten strafrechtlich registriert waren, in und in der Nähe der oben genannten Räumlichkeiten sowie von Personen, die die vorsorgliche Maßnahme der Verpflichtung erhielten, sich dem PG zu unterwerfen, die vorbeugende Maßnahme der mündlichen Verwarnung des Polizeikommissars und der kontrollierten Freiheit”; • Der oben genannte Umstand führte zu der Schlussfolgerung, dass „das Handelsgeschäft…. Es ist ein üblicher Treffpunkt für Menschen mit Vorurteilen und/oder Vorurteilen, die Polizei und gefährliche Menschen“. Daher hat der Polizeikommissar eine Bestimmung erlassen, die die Aussetzung der Lizenz für einen Zeitraum von 15 Tagen gemäß Artikel 100 vorsieht. XNUMX TULPEN;

Aus ähnlicher Begründung hatte das Polizeipräsidium bereits zuvor für n. 15 Tage.

Für den TAR beschränkt sich die Regelung jedoch bei Würdigung des Sachverhalts darauf, den Zeitpunkt der Aussetzung an die Wirkungen der im Urteil gegen die andere Aussetzungsmaßnahme angeordneten monokratischen Sicherungsmaßnahme anzupassen. Im Ergebnis fehlt die Annahme einer „Wiederholung“ des Sachverhalts, der bereits zur Aussetzung der Lizenz geführt hatte.

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