Mit Auflösung von AGCOM letzten 6. FebruarDer Kommunikationsgarant hat das Unternehmen Top Ads wegen Verstoßes gegen das Glücksspielwerbeverbot sanktioniert.

Das Unternehmen war bereits im Jahr 2022 sanktioniert worden für die Veröffentlichung von werbewirksamen Videos auf YouTube.

La Das in diesem Fall angefochtene Bußgeld betrug 700.000 Euro.

Die Sanktion folgt dem Bericht der Sondereinheit der Finanzpolizei von Februar 20 2023 in denen angebliche Verstöße gegen die Kunst. 9 des vom Inhaltsersteller namens „Spike“ erlassenen Würdedekrets;

Insbesondere wurden 47 Videos identifiziert, die unter angeblicher Verletzung von Artikel 9 Absatz 1 des Menschenwürdedekrets auf der Video-Sharing-Plattform Twitch über den Kanal „SPIKE Slot“ verbreitet wurden.

Anschließend wurde am 2. Mai 2023 eine Meldung über angebliche Verstöße gegen Art. 9 des Dignity Decree, von verschiedenen Content-Erstellern, darunter „Spike“, gefunden auf den Video-Sharing-Plattformen YouTube und Twitch.

Nach der mit Beamten der Kommunikationsregulierungsbehörde durchgeführten Inspektion ergab sich, dass das Unternehmen TOP ADS LTD hat mit dem Unternehmen einen Handelsvertrag abgeschlossen VINCITÙ Srl., Inhaber einer nationalen Online-Glücksspielkonzession, deren Ziel die Förderung und Vermarktung von Online-Glücksspielprodukten und -dienstleistungen im Besitz von VINCITU ist. Insbesondere handelt es sich bei der Vereinbarung um einen Werbevertrag mit der Bezeichnung „Vereinbarung zur Förderung öffentlicher Fernspiele im Namen des Konzessionärs Vincitu Srl“, der von der Firma TOP ADS mit der Firma VINCITU' Srl abgeschlossen wurde und auf die Förderung von Spielen mit Geldgewinnen abzielt verschiedene Video-Sharing-Plattformen, die vom oben genannten Unternehmen sowie über seine Website genutzt werden;

AGCOM erhebt gegen TOP ADS eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 1.595.841,72 Euro, abzüglich etwaiger weiterer Nebenkosten, die für den Verstoß gegen die Bestimmungen des Artikels fällig werden. 9 des Gesetzesdekrets vom 12. Juli 2018, Nr. 87, umgewandelt mit Gesetz vom 9. August 2018, Nr. 96;

Anordnung, auf den digitalen Plattformen Twitter, Telegram, Twitch und Tik Tok sowie auf der Website www.spikeslot.com keine neuen Videos hochzuladen, deren Inhalt mit den oben identifizierten und beschriebenen identisch oder gleichwertig ist und deren Inhalt gegen das in der Kunst festgelegte Verbot verstößt . . 9 des Dekrets;

die darin enthaltenen Videos von der Website www.spikeslot.com zu entfernen, deren Inhalt gegen das in der Kunst festgelegte Verbot verstößt. 9 des Dekrets, sofern das Unternehmen dies nicht bereits getan hat, noch verfügbar, spätestens sieben Tage nach dem Datum der Bekanntgabe dieser Bestimmung, und die Behörde innerhalb von 10 Tagen nach der Entfernung an die zertifizierte E-Mail-Adresse zu benachrichtigen.

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