Lombardei, verhindert das neue regionale Gesetz den Austausch bereits installierter Slots?

(Jamma) Die Verabschiedung des neuen regionalen Gesetzes der Lombardei zum Thema Glücksspiel, das sich aber offensichtlich auf die Regulierung von Glücksspielautomaten bezieht, erregt bei den Betreibern des Sektors besondere Besorgnis, auch aufgrund der ersten Auslegungen der Vorschriften, die dessen Inkrafttreten vorwegnehmen Gewalt.

Tatsächlich tritt das Regionalgesetz am 15. Tag seiner Veröffentlichung im BURL und somit am 9. November in Kraft.

 

Nach dem, was einigen Unternehmern, die sich zur Klärung der Angelegenheit an das Legislativbüro der Region gewandt haben, aus einer ersten Lesung der in Artikel 5 Absatz 1 enthaltenen Bestimmungen gemeldet wurde, wird angenommen, „dass das Verbot der Neuplatzierung von Geräte für legales Glücksspiel bezieht sich auf neue Automaten und betrifft nicht bereits installierte Automaten“.
Das Verbot soll aber genau in dem Moment in Kraft treten, „wenn das vor Inkrafttreten des Gesetzes eingebaute Gerät durch ein anderes ersetzt wird“.
Das bedeutet, dass alle Glücksspielautomaten, die in öffentlichen Einrichtungen in einem Abstand von weniger als 500 Metern von sensiblen Orten aufgestellt sind, nicht mehr ersetzt werden können (auch nicht bei irreparablem Ausfall).

 

Laden Sie den vollständigen Text des lombardischen Teilungsgesetzes herunter.

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