Gestern, während der Prüfung des Gesetzentwurfs „Bestimmungen und Delegation an die Regierung zur Prävention und Bekämpfung von Mobbing und Cybermobbing“ (C. 536-891-910-B, in einem einheitlichen Text von der Kammer genehmigt und von der Kammer geändert). (Senat) in den gemeinsamen Justiz- und Sozialkommissionen der Kammer wurden einige Änderungsanträge als unzulässig erachtet, darunter einer, der den Glücksspielsektor betraf und von Silvia Roggiani (PD-IDP) unterzeichnet wurde.

Nachfolgend finden Sie den Text des für unzulässig erklärten Änderungsantrags von Roggiani:

ART. 5.

Ersetzen Sie in Absatz 1 Buchstabe a) die Wörter: zurückzuführen auf die Phänomene Mobbing und Cybermobbing, Situationen des Konsums oder Missbrauchs von Alkohol oder Drogen und Formen der Sucht durch Folgendes: zurückzuführen auf die Phänomene Mobbing und Cybermobbing, auf Phänomene von Gewalt und Diskriminierung, Situationen des Konsums oder Missbrauchs von Alkohol oder Suchtmitteln sowie Suchtformen wie Spielsucht und Glücksspiel.

5.1. Roggiani (PD-IDP)

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