Gestern setzte der Kulturausschuss des Senats seine Prüfung des Gesetzentwurfs fort.Regulierung von Videospielwettbewerben” unterzeichnet von Marti (Lega) und anderen. Präsident Marti erinnerte daran, dass bei Ablauf der Frist 38 Änderungsanträge und keine Tagesordnung vorgelegt worden seien. Die zu den Artikeln 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 8 vorgelegten Änderungsanträge wurden von ihren jeweiligen Befürwortern erläutert. Während der Erläuterung der Änderungsvorschläge zu Artikel 10 ergriff Senatorin D'Elia (PD-IDP) das Wort und konzentrierte sich auf Änderungsantrag 10.0.1, dessen Mitunterzeichnerin sie ist und der sich auf die Ausweitung des Glücksspielverbots bezieht Werbung für Videospielverlage. Die Senatorin nutzte die Gelegenheit, um auch auf die Ziele anderer von ihrer Fraktion vorgelegter Änderungsvorschläge aufmerksam zu machen, die darauf abzielen, strengere Regeln für den Jugendschutz festzulegen. Anschließend wurden die übrigen Änderungsanträge zu Artikel 10 sowie zu den Artikeln 12 und 13 von ihren jeweiligen Befürwortern erläutert. Schließlich erklärte der Präsident, nachdem er darauf hingewiesen hatte, dass die Haushaltskommission ihre Meinung zum Text des Gesetzentwurfs noch nicht geäußert habe, dass es nicht möglich sei, mit der Abstimmung fortzufahren. Die Fortsetzung der Diskussion wurde daher verschoben.

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