"Bezüglich der aufschiebend der Nachtlebenverordnung durch die TAR muss klargestellt werden, dass die Bestimmung bis zur Anhörung zur Diskussion im Ratssaal, die für den nächsten 11. April geplant ist, nur den zweiten Absatz von Artikel 5 betrifft, d. h. denjenigen, der sich auf die Öffnungszeiten bezieht Öffnen und Schließen von Spielautomaten mit Bargeldgewinnen. Wir bleiben jedoch gelassen und zuversichtlich hinsichtlich der Entscheidung des Ratssaals, da die in der Nachtlebensordnung vorgesehenen Initiativen zur Bekämpfung des Phänomens der Spielsucht ergriffen wurden und ihre Handlungslegitimität bereits durch andere Urteile untermauert wurde.“ So erklärt der Stadtrat für produktive Aktivitäten: Giuliano Forzinetti.

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