Wetten: Gericht von Catania spricht Besitzer von CED Goldbet frei

(Jamma) – Das Gericht von Catania, ein weiterer wichtiger Test im Bereich des Wettens, wendete das Biasci-Urteil auch auf Goldbet an.

In der Anhörung vom 25. Oktober 2013 akzeptierte der Richter den Antrag auf sofortigen Freispruch des Anwalts Marco Ripamonti vom Gericht Viterbo, der zusätzlich zu den Argumenten, die in dem vor dem Biasci-Urteil eingereichten Verteidigungsschriftsatz dargestellt wurden, eine Kopie des Urteils hinterlegte Satz selbst, der den Inhalt und insbesondere die Profile der konkreten Diskriminierung von Goldbet aufdeckt und die Argumentation mit einer umfangreichen Dokumentation untermauert. Das Freispruchsurteil ergeht gleichzeitig mit dem Ergebnis des Beschlusses, in dem der Richter seine Entschlossenheit begründet, den Freispruch gemäß § 129 StPO auf der Grundlage der offensichtlichen Unschuld des Angeklagten und damit des Freispruchs vorzunehmen mit der Formel "stellt keine Straftat dar". Um die Legitimität der vorgebrachten Argumente weiter zu untermauern, hat der Verteidiger auch mehrere Urteile vorgelegt, die in den letzten Tagen in Palermo in Gerichtsverfahren immer gegen Inhaber von Goldbet-Rechenzentren verhängt wurden, und betont, wie genau die Staatsanwaltschaft in Palermo kürzlich ebenfalls beschlossen hat, nicht zu validieren eine Initiativebeschlagnahme, die in einem CED Goldbet durchgeführt wird.

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