Die Dienstleistungen, die das verbundene Unternehmen an die Betreibergesellschaft von Online-Spielen, eine in Italien ansässige steuerpflichtige Person, erbringt, wie beispielsweise elektronische Dienstleistungen, die im Rahmen einer B2B-Beziehung erbracht werden, sind in Italien gemäß Artikel 7-ter, Absatz 1, Buchstabe a) relevant. , der genannten …

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