Die Unternehmen Stanley International Betting Limited und Stanleybet Malta Limited („Stanley Group“ oder „Stanley“) wurden vom Regionalen Verwaltungsgericht Latium für ihre Berufung zurückgewiesen, die auf die Nichtigerklärung der auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 190 von 2014 (sog. Gesetz von…

Um diesen Artikel zu lesen

Anmelden oder registrieren

Vorherige ArtikelManöver 2019. Zusatzänderung, 2 Millionen Euro an CONI für den neuen Totocalcio
Nächster ArtikelObservatorium für Glücksspiele, 14 samnitische Gemeinden billigen die Diözesanverordnung