„Bei Vorliegen von Dringlichkeit kann die Schließungsanordnung auch innerhalb von 24 Stunden erfolgen, aber es ist klar, dass eine Reihe von Schritten nicht außer Acht gelassen werden darf, nicht zuletzt derjenige, der, wenn eine Bestimmung einen Betrieb betrifft, gemeldet werden muss.“ . Das…

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