Schloß

(Jamma) – „Gemäß dem regionalen Gesetz 57/2013 müssen Wettzentren und Spielräume mindestens 500 Meter von Schulen, Kultstätten, sozialen Erholungs- und Sportzentren oder sozialen Gesundheitseinrichtungen entfernt sein. Wenn man dieses Kriterium in jedem toskanischen Stadtzentrum anwendet…

Um diesen Artikel zu lesen

Anmelden oder registrieren

Vorherige ArtikelAnti-Geldwäsche und Spiele. Brüssel wünscht sich noch strengere Regeln
Nächster ArtikelTavecchio (FIGC): Weniger Wetten und mehr Lapdance. Im schlimmsten Fall gibt es keine Begrenzung