Glücksspielgewinne über einer Million Franken müssen künftig immer dort besteuert werden, wo sich der Gewinner zum Zeitpunkt des Gewinns aufhielt. Das Parlament hat sich dafür ausgesprochen.

Der Schweizer Nationalrat hat als zweiter Rat mit 96 Ja-Stimmen, 88 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen dem Bundesrat eine Motion des Alt-Ständerats Roberto Zanetti (SP/SO) vorgelegt. Die Mehrheit von SP, Mitte, Grünen und GLP stimmte zu und überzeugte eine Minderheit von SVP und FDP.

Die Mehrheit argumentiert, dass es eine Lücke im Steuerharmonisierungsgesetz gebe. Wenn Sie beispielsweise am 2. Januar im Lotto gewinnen und am 30. Dezember desselben Jahres in einen anderen Kanton ziehen, wird dieser Gewinn in Ihrem neuen Wohnkanton besteuert.

In besonders schwerwiegenden Fällen verloren Gemeinden und Kantone Millionen, obwohl sie den Lottogewinnern an 364 Tagen im Jahr Infrastruktur und Dienstleistungen zur Verfügung gestellt hatten. Dies ist auf den gesetzlich verankerten Grundsatz zurückzuführen, dass es davon abhängt, wo der Steuerpflichtige sein Geld zahlen muss, wo er am Ende des Jahres seinen Wohnsitz hat.

Das Steuerharmonisierungsgesetz sieht bereits Ausnahmen für besondere Umstände vor. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind bisher lediglich Kapitalleistungen aus Pensionskassen sowie Zahlungen im Todesfall und bei dauernder körperlicher oder gesundheitlicher Behinderung.

Diese Ausnahmeregelung müsse auf große Lotterie- oder Glücksspielgewinne ausgeweitet werden, wurde dem Parlament mitgeteilt. Der Ständerat nahm die Motion ohne Widerspruch an. Auch der Bundesrat unterstützte das Anliegen.

Die Lücke erkläre sich wohl dadurch, dass einst Millionengewinne im Lotto äußerst selten gewesen seien, sagte der Abgeordnete Zanetti in der ersten Ratssitzung. Heutzutage sprechen wir jedoch immer von zwei- oder sogar dreistelligen Millionengewinnen. Eine Gesetzesänderung würde „ein bisschen mehr Gerechtigkeit“ schaffen. „Wo Menschen konsumieren, zahlen sie auch.“

Gegner der Neuregelung hoben insbesondere den erhöhten Verwaltungsaufwand hervor, den die Kantone aufgrund der notwendigen Koordination tragen müssten – schweizweit nur für rund zwanzig bis dreißig Fälle pro Jahr. Zudem könnten die Kantone bereits heute bei Steuerhinterziehung eingreifen.

Bei der Umsetzung der Motion wird auch eine Harmonisierung zwischen den Kantonen angestrebt, was laut der Minderheit einen Verstoß gegen die Steuerhoheit der Kantone darstellt. In der Umsetzung des Vorschlags fordert er nun, Lotterie- oder Glücksspielgewinne analog zu den Rentenpauschalen gesondert zu versteuern.

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