Spanien hat der Europäischen Kommission den Entwurf eines Dekrets zur Aufzeichnung von Glücksspieldaten mitgeteilt. Der Text bleibt bis zum 21. Mai ruhen. Das Projekt verfolgt ein dreifaches grundlegendes Ziel:

a) Genehmigen Sie das Datenmodell des Informationsüberwachungssystems, das den Aufzeichnungen des Spielbetriebs entspricht. Dieses Modell wurde erstmals im Jahr 2011 eingeführt. Aufgrund der Erfahrungen mit der Regulierung neuer Spielarten wie Spielautomaten und Cross-Wetten wurde eine Aktualisierung erforderlich.

b) Anhang I des Beschlusses der Generaldirektion Glücksspielregulierung vom 6. Oktober 2014 zu ändern und die Bestimmung zur Entwicklung technischer Spezifikationen für Glücksspiele zu genehmigen, die Rückverfolgbarkeit und Sicherheit, die die technischen Spielsysteme erfüllen müssen nicht vorbehaltlich der gemäß Gesetz 13/2011 erteilten Lizenzen vorbehalten; vom 27. Mai zur Regulierung des Glücksspiels, da eine Anpassung an spätere regulatorische Änderungen erforderlich wurde.

c) Änderung von Anhang I des Beschlusses der Generaldirektion für die Regulierung von Glücksspielen vom 12. Juli 2012, mit dem die Durchführungsbestimmung zu den Artikeln 26 und 27 des READecreto 1613/2011 vom 14. November 2011 genehmigt wird, in Bezug auf die Identifizierung von Teilnehmern an den Spielen und die Kontrolle subjektiver Teilnahmeverbote, wodurch die Verpflichtung des Betreibers, Daten des Identitätsprüfungssystems gemäß den geltenden Vorschriften aufzuzeichnen und aufzubewahren, auf vier Jahre verkürzt wird.

Gesetz Nr. In der Verordnung Nr. 13/2011 vom 27. Mai 2011, die das Glücksspiel regelt, werden die Gründe dargelegt, die die Notwendigkeit rechtfertigen, Regulierungsmechanismen einzuführen, die sowohl den Betreibern als auch den Teilnehmern der verschiedenen Spiele Rechtssicherheit gewährleisten, ohne dabei den unverzichtbaren Schutz von Minderjährigen und solchen zu vergessen freiwillig beantragte Nichtteilnahme sowie der Schutz der öffentlichen Ordnung und die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Um diese Ziele zu respektieren, wurde im Gesetz 13/2011 vom 27. Mai 2011 festgelegt, wie Eine der Aufgaben der Generaldirektion Glücksspielregulierung (DGOJ) besteht darin, die notwendigen technischen und funktionalen Anforderungen der Spiele festzulegen, Technologiebetriebsstandards und Qualitätszertifizierungen sowie Prozesse, Verfahren, Notfallwiederherstellungspläne usw. Betriebskontinuitäts- und Informationssicherheitspläne in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der einschlägigen Gesetzgebung und den vom Gaming Policy Council festgelegten Kriterien.

Der Königliche Erlass 1613/2011 vom 14. November 2011 zur Umsetzung des Gesetzes 13/2011 vom 27. Mai 2011 über die Anforderungen und technischen Systeme von Glücksspielaktivitäten gemäß den Bestimmungen des oben genannten Gesetzes ermächtigte die DGOJ, die für die Entwicklung erforderlichen Bestimmungen zu erlassen und Ausführung des königlichen Erlasses, daher entspricht die Annahme der drei Resolutionen, deren Anhänge jetzt geändert werden, dieser Ermächtigung.

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