Abschnitt III des Obersten Gerichtshofs hat einen Beschluss erlassen, in dem er die Frage der Verfassungswidrigkeit von Artikel 7 Absatz 2 des Gesetzes 13/2011 vom 27. Mai 2011 über die Regulierung von Glücksspielen aufwirft, und stellt fest, dass die Vorlage erfolgt ist.
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