„Mediendienstleister (durch EU-Verordnung koordinierte Sektoren) unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit eines Mitgliedstaats und der Kontrolle des Heimatlandes auf der Grundlage des Prinzips der „Niederlassung“ des Betreibers – entsprechend den Ad-hoc-Regeln. Der…
Startseite Wirklichkeit Mediendienste, D'Orazio (AGCOM): „Glücksspiel, die Mitgliedstaaten können die Dienstleistungsfreiheit einschränken...