Der Regionalrat des Aostatals wird beim Verfassungsgericht einen Zurechnungskonflikt vorschlagen und die Consulta auffordern, zu erklären, dass es nicht in die Zuständigkeit des Rechnungshofs fällt, den Beschluss zu überprüfen, mit dem der Regionalrat am 23.

Um diesen Artikel zu lesen

Anmelden oder registrieren

Vorherige ArtikelMailand, Rathaus 4: Mit ATS unterzeichnetes Protokoll zur Bekämpfung pathologischen Glücksspiels
Nächster ArtikelCGARS weist den Einspruch zurück: „Ok, Lizenz zu widerrufen, wenn Sportspielpunktaktivität nicht mehr zweitrangig ist und Wettzentrumsaktivität überwiegt“