„Insbesondere möchte ich darauf hinweisen, dass das in den ehrenwerten Fragen angeführte Urteil für die vorliegende Frage nicht relevant ist, da es sich auf die Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage für Lotteriegebühren bezieht. Der durch das Urteil bestätigte Grundsatz, wonach in der Steuerbemessungsgrundlage …