„Absatz 1 des betreffenden Artikels erkennt für das Jahr 2023 eine Steuergutschrift zugunsten von Mehrwertsteuerzahlern an, die verpflichtet sind, die Daten der Tagessätze zu speichern und elektronisch zu übermitteln, um die für die Prognose verwendeten Instrumente anzupassen …
Startseite Wirklichkeit Senat, Dossier zum Dekret "Aiuti quater": Steuergutschrift zur Anpassung an die neue...