Nachfolgend sind die Tagesordnungen und Änderungen der Steuerdelegation für den Glücksspielsektor aufgeführt, die der Finanzkommission des Senats vorgelegt wurden.

ÄNDERUNGEN

2.25
GARAVAGLIA, BOURGEOIS

In Absatz 1 Buchstabe c) Nummer 2) wird nach dem Wort „Mikro-Tribute“ Folgendes eingefügt: „einschließlich der Bewirtungssteuer gemäß Punkt 2 Anhang A des Gesetzesdekrets vom 26. Februar 1999, NEIN. 60 ».

AGENDA DES TAGES

G/797/12/6
ZAFFINI

Der Senat während der Prüfung des Gesetzentwurfs, der der Regierung den Auftrag für eine Steuerreform erteilt; In Anbetracht dessen, dass: die fragliche Bestimmung in Artikel 13 die Regierung beauftragt, ein oder mehrere Gesetzesdekrete zur „Neuordnung der geltenden Bestimmungen zum öffentlichen Glücksspiel, unbeschadet des Organisationsmodells des öffentlichen Glücksspiels auf der Grundlage des Konzessions- und Genehmigungssystems“, umzusetzen eine Garantie für den Schutz des öffentlichen Glaubens, der öffentlichen Ordnung und der öffentlichen Sicherheit, für den Ausgleich allgemeiner öffentlicher Gesundheitsinteressen mit denen der Steuerbehörden, für den regelmäßigen Zufluss der auf Glücksspiele erhobenen Steuer sowie für die Verhinderung von Geldwäsche Erträge aus kriminellen Aktivitäten. »; Die in der Einleitung genannte Neuordnung auf der Grundlage der Bestimmungen von Absatz 2 Buchstabe h) muss geeignet sein, die Einhaltung des Richtlinienkriteriums der Anpassung der Bestimmungen über die Steuerabgabe auf einzelne Spiele zu gewährleisten und so eine Neuausrichtung sicherzustellen der Steuerabgabe und die ausdrückliche Unterscheidung zwischen Steuerabgaben je nach den verschiedenen Formen des öffentlichen Glücksspiels, um auch die Prozentsätze der Prämien oder Vergütungen, die den Konzessionären, Managern und Betreibern zuerkannt werden, sowie die für Gewinne bestimmten Prozentsätze zu harmonisieren ( Auszahlung); Anpassung der Bestimmungen zu Meldepflichten; Sicherheit der Steuerabgabe für die gesamte Dauer der im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen vergebenen Konzessionen und Bereitstellung spezifischer regelmäßiger Investitionsverpflichtungen der Konzessionäre für die Spielsicherheit und die Umsetzung ständiger bewährter Praktiken bei der Verwaltung der Konzessionen; »; In Anbetracht der Tatsache, dass die Reform von Titel V der Verfassung auf der Grundlage der geltenden Gesetzgebung darauf abzielte, einen „organisatorischen“ Inhalt zu geben, den Schutz der Gesundheit der konkurrierenden Gesetzgebung zwischen dem Staat und den Regionen anzuvertrauen und ein System zu skizzieren, das durch einen Pluralismus von Zentren gekennzeichnet ist Macht und Erweiterung der Rolle und Verantwortlichkeiten der lokalen Autonomien (Artikel 117 der Verfassung).

G/797/13/6
MURELLI

Der Senat, da: die fragliche Bestimmung die Regierung beauftragt, ein oder mehrere Gesetzesdekrete zur Überarbeitung des Steuersystems zu erlassen, in denen die Grundsätze sowie die allgemeinen und spezifischen Richtlinienkriterien festgelegt werden, die sie einhalten muss, und die Methoden zur Koordinierung mit der geltenden Gesetzgebung festgelegt werden; Insbesondere bezieht sich Artikel 13 allgemein auf die Neuordnung der Bestimmungen über öffentliches Glücksspiel als unverzichtbar für den Schutz des öffentlichen Glaubens, der öffentlichen Ordnung und der öffentlichen Sicherheit, für die Verhinderung der Geldwäsche von Erträgen aus Straftaten sowie für die Sicherstellung der regelmäßiger Zufluss von Glücksspielsteuern; Derzeit besteht die Verpflichtung, das Homologationsverfahren zu durchlaufen
Nur durch die von der Zoll- und Monopolbehörde identifizierten Überprüfungsstellen wird der Betrieb erheblich blockiert
Hersteller und/oder Vertreiber von Unterhaltungsgeräten ohne Geldpreise (Videospiele, Kräne, mechanische, elektromechanische Geräte usw.), im Sinne von Artikel 110 Absatz 7 des konsolidierten Textes der Gesetze zur öffentlichen Sicherheit (Königlicher Erlass vom 18. Juni 1931, Nr . 773);
stellte außerdem fest, dass die Homologationsphase für die gesamte Branche überwunden werden kann, indem als einzige Voraussetzung die Selbstzertifizierung zugelassen wird, mit der die Betreiber die Verantwortung, auch strafrechtlicher Natur, für ihre Erklärungen zur Konformität der Geräte mit den technischen Vorschriften übernehmen Regeln, die von der Zoll- und Monopolbehörde diktiert werden; Da die Einführung des Selbstzertifizierungsmechanismus für die Zwecke seiner Umsetzung keine neuen oder größeren Belastungen für die öffentlichen Finanzen mit sich bringen würde, äußerte die Regierung selbst beim Treffen mit den Betreibern des Sektors am 4. Juli ihre Absicht, den Sektor zu unterstützen Durch die Vereinfachung unnötiger Verwaltungsverfahren verpflichtet sich die Regierung, die Disziplin hinsichtlich der Verfahren für die Einfuhr, Vermarktung und Installation von reinen Unterhaltungsgeräten ohne Geldgewinne nach Kriterien größerer Einfachheit und Transparenz ohne neue oder größere Belastungen für die öffentlichen Finanzen neu zu ordnen und einzuführen Verfahren, die auf der technischen Selbstzertifizierung basieren und die Einhaltung und Einhaltung der technischen Anforderungen bescheinigen.

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