„Artikel 15 legt die Aufgaben der Prävention, Behandlung und Schadensminderung im Zusammenhang mit dem Konsum von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen, Spielsucht und anderen Süchten fest, die von den Regionen und autonomen Provinzen wahrgenommen werden, und legt unter anderem die bestehende Definition fest …

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