Die Finanzkommission des Senats äußerte eine positive Stellungnahme mit Bedingungen und Anmerkungen zum Entwurf eines Gesetzesdekrets zur Neuorganisation des Online-Glücksspiels, das nach einigen Änderungen durch den Berichterstatter vorgeschlagen wurde, und schloss damit das Prüfungsverfahren ab. 

Unterstaatssekretär Federico Freni (im Bild), Vertreter der Regierung, ergriff das Wort, um einige Überlegungen zu erläutern, die die Oppositionsgruppen bei der Darlegung ihrer jeweiligen Meinungen zur Entscheidung, den Glücksspielsektor durch zwei separate Maßnahmen neu zu organisieren, geäußert hatten. Nachdem er erklärt hatte, dass die Ausschreibungen für Online-Glücksspiele schon seit einiger Zeit abgelaufen seien und dass Italien ein europäisches Vertragsverletzungsverfahren droht, erklärte er, dass die Regierung sich aus rein wirtschaftlichen Gründen dafür entschieden habe, die Neuordnung öffentlicher Spiele in zwei Dekretentwürfe aufzuteilen, da Mit der Neuordnung der Online-Spiele hätten die entsprechenden Ausschreibungen zu Preisen mit aktuellen Werten angekündigt werden können, also höher als in der Vergangenheit. Im Gegenteil, was das physische Glücksspiel betrifft, könnte die Neuordnung mindestens sechs Monate dauern, auch unter Berücksichtigung der notwendigen Einigung auf der Konferenz der Staaten, Regionen und Autonomen Provinzen, weshalb der entsprechende Dekretentwurf für einen späteren Zeitpunkt konzipiert wurde.

Was die zweite Bedingung des Stellungnahmeentwurfs des Berichterstatters betrifft, wies er darauf hin, dass das Auslaufen der Vergünstigung für die „Rubbelkarten“ für das Jahr 2028 geplant sei, weshalb er ab sofort klarstellt, dass die Formulierung „unverzüglich“ in diesem Zusammenhang zu verstehen sei auf den natürlichen Ablauf der Konzession und nicht auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der betreffenden Regelung.

DIE STELLUNGNAHME DER KOMMISSION

Die 6. Finanz- und Finanzkommission hat nach Prüfung des Entwurfs eines Gesetzesdekrets mit Bestimmungen zur Neuorganisation des Glücksspielsektors, beginnend mit Fernglücksspielen, gemäß Artikel 15 des Gesetzes vom 9. August 2023, Nr. 111;

  • Nachdem die Möglichkeit erkannt wurde, Gewissheit hinsichtlich der korrekten Identifizierung des Spielers zu gewährleisten, um Minderjährige zu schützen, den Grundsatz der Entwicklung eines sicheren Glücksspiels konkret umzusetzen, mit dem Ziel, den Schutz des Spielers sowohl unter dem Gesichtspunkt zu gewährleisten Gesundheit, sowohl im Hinblick auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit im Hinblick auf kriminelle Phänomene als auch auf die Gewährleistung der vollständigen Kontrolle des Glücksspielnetzwerks durch die Stärkung des legalen Glücksspiels, die Bekämpfung der Geldwäsche, die Rückverfolgbarkeit von Finanzströmen und den Schutz des Glaubens , öffentliche Ordnung und Sicherheit;
  • war der Ansicht, dass eines der Hauptziele des oben genannten Gesetzesdekrets in der Wiederaufnahme der Ausschreibungsverfahren für eine wirksam wettbewerbsorientierte und wettbewerbsorientierte Vergabe staatlicher Konzessionen für die Verwaltung von Fernspielsammlungen besteht;
  • habe in diesem Zusammenhang auch darüber nachgedacht
    Unter den Formen der Remote-Gaming-Sammlung gibt es auch die, die das Spielen betrifft Lotto automatisierte und andere numerische Spiele mit festen Quoten, deren Konzession im November 2025 abläuft;
    die Neuzuteilung mit Ausschreibung der Konzession von lotto und die damit verbundene Inbetriebnahme erfordert ein komplexes Verfahren, dessen Dauer bis zu achtzehn Monate betragen kann, weshalb es angemessener denn je ist, es mit einer spezifischen Verordnung zu beginnen, die in den betreffenden Dekretentwurf aufgenommen wird;
  • Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Steuerpflicht eine der Voraussetzungen für den Schutz der öffentlichen Finanzen ist und dass es daher angebracht ist, die Hypothesen zum Ausschluss dieser Haftung einzuschränken und sie in den Fällen sicherzustellen, in denen die Entstehung eines Schadens aus dem Verhalten des Steuerpflichtigen resultiert soll sein, dass er es böswillig wollte;
  • hielt es schließlich für angemessen, dass die erhöhten Einnahmen aus der Anwendung dieses Gesetzesdekrets in den Fonds für die Umsetzung der Steuerdelegation fließen;
    gibt unter folgenden Bedingungen eine positive Stellungnahme ab:
  1. Die Regierung stellt sicher, dass das betreffende Gesetzesdekret eine spezifische Bestimmung einführt, die vorsieht, dass die Zoll- und Monopolbehörde unverzüglich mit dem Zuweisungsverfahren für die Verwaltung des Dienstes unter Einhaltung der europäischen und nationalen Grundsätze und Regeln beginnt verschiedene Formen des Spiels, auch aus der Ferne Lotto automatisierte und andere numerische Spiele mit festen Quoten, die unter anderem Folgendes bieten:
    1.1. eine Konzessionsdauer von neun Jahren, nicht verlängerbar;
    1.2. eine Auswahl nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots und hinsichtlich der Preiskomponente eine Auktionsbasis, bei Aufwärtsangeboten in Höhe von mindestens 1 Milliarde Euro;
    1.3. die mögliche Zahlung des im Angebot des Erstplatzierten der Rangliste genannten Preises, auch in mehreren Raten, vor allem im Zeitpunkt der Zuschlagserteilung und der tatsächlichen Übernahme der Glücksspielleistung durch den erfolgreichen Bieter verankert;
    1.4. die mögliche Aufnahme von Klauseln in die Ausschreibungsbekanntmachung, auch bezüglich der Höhe der Prämie des Konzessionärs;
    1.5. die eventuelle Aufnahme weiterer nützlicher Klauseln in die Ausschreibungsbekanntmachung, die auch auf diejenigen verweisen, die bereits im letzten Angebot zu diesem Thema verwendet wurden;
  2. Die Regierung stellt sicher, dass das betreffende Gesetzesdekret eine spezifische Bestimmung einführt, die vorsieht, dass die Zoll- und Monopolbehörde unverzüglich das Vergabeverfahren für die Verwaltung des Dienstes unter Einhaltung der europäischen und nationalen Grundsätze und Regeln einleitet verschiedene, wenn auch entfernte, Formen des Rubbellosspiels.
    Und mit folgenden Beobachtungen:
    Erwägt die Regierung die Möglichkeit:
  3. die Einführung des CD-Spielemodus vorsehen. „gemeinsame Liquidität“ (oder auch „internationale Liquidität“) mit einer regulatorischen Quelle zur Verbesserung des Glücksspielangebots in Italien, insbesondere im Hinblick auf das Online-Pokerspiel;
  4. die Verwendung des Personalausweises, des Führerscheins und des Reisepasses als bestimmte Instrumente zur Identifizierung des Spielers sowohl für das Remote-Netzwerk als auch für das physische Netzwerk vorsehen, um eine bessere Kontrolle über das Glücksspielnetzwerk zu ermöglichen, und insbesondere die Verwendung von vorsehen Diese Identifizierungstools sind in der Regulierung von Fernspielen vorgesehen.
  5. Formulieren Sie den Buchstaben d) von Absatz 6 des Artikels 6 neu, um den Begriff der Gaming-App richtig zu formulieren, sodass er nicht als ein Tool verstanden werden soll, das auf der Website des Konzessionärs aktiviert werden kann, sondern vielmehr als ein Tool für den Zugriff über mobile Geräte. zu den verschiedenen Typologien von Glücksspielprodukten, die Teil des Portfolios des Konzessionärs sind;
  6. in Artikel 6 Absatz 5 Buchstabe p) ist eine Neuregelung der derzeit erwarteten einmaligen Gebühr in Höhe von 7 Millionen Euro vorgesehen, um einen stärkeren Marktwettbewerb und mögliche größere Einnahmeneffekte für den Staat zu gewährleisten und gleichzeitig das wirtschaftlich-finanzielle Gleichgewicht zu gewährleisten des Konzessionsvertrags mit der Möglichkeit einer Erhöhung der jährlichen Konzessionsgebühr in Höhe von 3 Prozent der Nettomarge des Konzessionärs gemäß Artikel 6 Absatz 6 Buchstabe n);
  7. unter Bezugnahme auf Artikel 13 Absatz 2 die jährliche Zahl der Eintragungen in das Register der Ladestationen zu reduzieren, die scheinbar übermäßig aufwändig sind, um die Nachhaltigkeit der Aktivität der Ladestationen unter Berücksichtigung der diesbezüglichen Daten zu gewährleisten aktuelle durchschnittliche Volumina der über diesen Kanal getätigten Aufladungen und die damit verbundenen Einnahmen der Händler;
  8. In Artikel 13 Absatz 5 wird die wöchentliche Obergrenze für Aufladungen, die von Betreibern von Auflade-Verkaufsstellen durchgeführt werden kann, derzeit auf 100 Euro festgesetzt, auf 200 Euro erhöht, um dem aktuellen Wortlaut Rechnung zu tragen scheint im Widerspruch zu den geltenden europäischen und internen Vorschriften zu stehen;
  9. den letzten Satz von Artikel 20 ändern, um den Ausschluss der Steuerpflicht für die Ergreifung der in dem oben genannten Artikel vorgesehenen Änderungsmaßnahmen hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen nur auf Fälle grober Fahrlässigkeit zu beschränken;
  10. Artikel 25 ändern, um sicherzustellen, dass alle zusätzlichen Einnahmen, die sich aus der Anwendung der Bestimmungen dieses Gesetzesdekrets ergeben, in den Fonds für die Umsetzung der Steuerdelegation fließen, der im Voranschlag des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen gemäß Artikel 22 festgelegt ist. Absatz 3, zweiter Satz, des Gesetzes vom 9. August 2023, Nr. 111;
  11. in die Konzessionen die Möglichkeit aufnehmen, das Spielen in bestimmten Zeitfenstern einzuschränken;
  12. die Zeit zu verkürzen, die für die Ausarbeitung des Entwurfs eines Gesetzesdekrets zur Sammlung von Wetten im physischen Netzwerk erforderlich ist.

Nachfolgend finden Sie den vollständigen Bericht der Sitzung in der Finanzkommission:

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