Gerüchten zufolge sieht der Entwurf eines Gesetzesdekrets zur Neuorganisation des Online-Glücksspiels vor, der am Montag, dem 11. März, auf die Tagesordnung des Vorministerrates gesetzt wurde einige wichtige Änderungen am bereits bekannten Text.

Auf jeden Fall wurde das Schema geändert müssen an die Kammern weitergeleitet werden für die Stellungnahme der für das Thema und die Finanzprofile zuständigen parlamentarischen Kommissionen, die ihre Stellungnahmen innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Übermittlung abgeben. Allerdings kann die Verordnung erst nach Ablauf dieser Frist erlassen werden.

Die Möglichkeit von Förderung, Kommunikation und Verbreitung von Botschaften ausschließlich für soziale Zwecke, die der Verbreitung von sicherem und verantwortungsvollem Spielen dienen, zum Schutz und Schutz der Spieler, insbesondere der am stärksten gefährdeten Personen, und zur Verhinderung und Bekämpfung pathologischer Glücksspiele, die sie melden die Angabe des Logos oder der Marke des Händlers das fördert die Botschaft.

Die erforderlichen Anforderungen für die Konzessionsvergabe und die für den Konzessionär vorgesehenen Verpflichtungen werden unter Berücksichtigung des wirksamen Schutzes der Gesundheit des Spielers bestimmtsowie der wirksame Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit.

Der Konzessionär kann vorbehaltlich der Genehmigung der Agentur und im Einklang mit den von ihr festgelegten spezifischen technischen Regeln die Aktivierung durchführen eine einzelne Website mit einer nationalen Top-Level-Domain, die direkt von dieser verwaltet wird, mit seiner Konzession verbunden und Eigentum von ihr unter Ausschluss der Möglichkeit für denselben Händler, die oben genannte Website Dritten zugänglich zu machen, auch wenn sie zur gleichen Unternehmensgruppe gehören, mit jeglicher technischen oder Schnittstellenlösung. Aus Gründen der Transparenz und Rückverfolgbarkeit zum Konzessionär der Website und Apps Das Logo oder die Marke des Händlers muss vorhanden sein. Im Falle des Fehlens des Logos oder der Marke des Konzessionärs wird die Agentur die Aussetzung der Konzession veranlassen und bei mehreren Verstößen möglicherweise den Verfall der Konzession veranlassen.

Bleib hier Jeder Konzessionär hat die Möglichkeit, über eine bestimmte App Zugriff auf alle von der Konzession abgedeckten Spielarten zu gewähren deren technische Merkmale von der Agentur festgelegt werden.

Der Konzessionär muss ab dem Datum der Unterzeichnung des Konzessionsvertrags eine Gebühr zahlen jährliche Konzessionsgebühr, die auf 3 % der Nettomarge festgelegt wird des Konzessionärs, berechnet durch Abzug der Höhe der ausgezahlten Gewinne und der damit verbundenen Steuern und Auszahlungsquoten von der Höhe der Glücksspieleinnahmen oder der Vergütung des Konzessionärs für Spiele im Rahmen der Konzession, die keiner Steuerabgabe unterliegen, berechnet auf der Grundlage der Differenz zwischen Einnahmen und ausgezahlten Gewinnen, zahlbar in zwei gleichen Raten bis zum 16. Januar und 16. Juli jedes Konzessionsjahres.

Die Eröffnung des Spielkontos kann nur unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments erfolgen oder ein anderes in Italien anerkanntes digitales Identifizierungstool, auch mit zweiter Sicherheitsstufe, angegeben auf Anordnung des Direktors der Agentur.

Das Verbot der Nutzung des Spielkontos eines Spielers zum Sammeln oder Vermitteln von Wetten anderer Personen bleibt bestehen, die Unproduktivität der Früchte des Spielkontos für den Spieler sowie die Unentgeltlichkeit seiner Nutzung für den Spieler bleiben jedoch bestehen ist gewesen Das Verbot der Aufteilung der Beträge, die den Spielkontostand bilden, wurde bei der Verwaltung einzelner Glücksspielprodukte oder Apps hinzugefügt.

Im Falle einer übermäßigen Belastung aufgrund erheblicher und unvorhersehbarer Änderungen des Regulierungsrahmens und im Falle der Unmöglichkeit, die in Absatz 1 genannte Einigung nach Treu und Glauben zu erzielen, kann der Konzessionär die Agentur um eine frühzeitige Einigung bitten Ablauf der Konzession und die entsprechende einvernehmliche Lösung des Beitrittsabkommens. Aber Eine Entschädigung des Konzessionärs ist nur durch gesetzliche Regelungen möglich ist nach den Grundsätzen der Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit zu ermitteln und auf der Grundlage der verbleibenden ungenutzten Konzessionsdauer zu zahlen.

Voraussetzung für die Eintragung in das PVR-Register ist die vorherige Zahlung eines jährlichen Betrags in Höhe von 100 Euro und nicht mehr"mit zweihundert Euro für das erste Jahr und jeweils einhundertfünfzig Euro für die folgenden Jahre".

Der Ausdruck "Ludopatie„wurde ersetzt durch „Pathologisches Glücksspiel".

Der Konzessionär muss jährlich einen Betrag in Höhe von 0,2 Prozent seiner Nettoeinnahmen, jedoch höchstens 1.000.000,00 Euro pro Jahr, in Informationskampagnen oder in verantwortungsvolle Kommunikationsinitiativen zu Themen investieren, die jährlich von einer Regierungskommission festgelegt werden. nachdem er die beim Gesundheitsministerium eingerichtete Beobachtungsstelle für die Bekämpfung der Ausbreitung des Glücksspiels und des Phänomens schwerer Sucht konsultiert hatte.

Um die Spieler, insbesondere die Schwächsten, weiter zu schützen und zu schützen, kann der Konzessionär auf eigene Kosten und unter Angabe seines Logos oder seiner Marke Werbe-, Kommunikations- und Verbreitungskampagnen von Botschaften für soziale Zwecke durchführen, die ausschließlich auf die Förderung der Prävention und der Prävention abzielen Kampf gegen pathologisches Glücksspiel.

Es scheint im Diagramm enthalten gewesen zu sein die Konzession für die Verwaltung des Glücksspieldienstes von Lotto automatisierte und andere Zahlenspiele mit festen Quotenund das damit verbundene Inkasso sowohl über das Händlernetz als auch aus der Ferne, das im Rahmen einer Konzession durch die Agentur einem qualifizierten Unternehmen mit Erfahrung in der Verwaltung oder Inkasso von Glücksspielen anvertraut wird.

Die Ausschreibung des Verfahrens erfolgt unter folgenden wesentlichen Voraussetzungen:

  • a) Dauer der Konzession neun Jahre, nicht verlängerbar;
  • b) Auswahl nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots und hinsichtlich der Preiskomponente Prognose von Aufwärtsangeboten gegenüber einer Auktionsbasis von 1 Milliarden Euro;
  • c) Zahlung des im Angebot des Mitbewerbers genannten Preises Platz eins im Ranking in Höhe von 500 Millionen Euro, zum Zeitpunkt der Vergabe, im Umfang von 300 Millionen Euro bei tatsächlicher Leistungsübernahme des Spiels durch den erfolgreichen Bieter im Jahr 2025 und in der Restmenge im Jahr 2026 bis zum 30. April;
  • d) Recht des erfolgreichen Konzessionärs, das Telekommunikationsnetz für die direkte oder indirekte Erbringung anderer Dienstleistungen als der Sammlung von Glücksspielen zu nutzen Lotto automatisierte und andere numerische Spiele mit festen Quoten, sofern sie nach Ansicht der Agentur mit der Sammlung selbst kompatibel sind;
  • e) Prämie für den Konzessionär in Höhe von 6 Prozent der Inkassosumme;
  • f) Verpflichtung zur technischen Aktualisierung des Netzwerksystems und der Spielterminals gemäß Qualitätsstandards, die ein Höchstmaß an Sicherheit und Zuverlässigkeit gewährleisten, gemäß dem Investitionsplan, der Teil des technischen Angebots ist;
  • g) Verpflichtung des Konzessionärs zur jährlichen Zahlung der Beträge an die Staatskasse, die jedenfalls nicht gemäß dem in Buchstabe f) genannten Plan angelegt wurden;
  • h) Verpflichtung jedes Teilnehmers, bei seiner Teilnahme am Auswahlverfahren der Agentur einen Betrag in Höhe des Honorars zu zahlen, mit Anspruch auf Rückerstattung ausschließlich für diejenigen, die nicht der erfolgreiche Bieter sind.

Ferner unter Berücksichtigung des Ablaufs der aktuellen Konzession für den Betrieb öffentlicher Spiele, sogenannter nationaler Lotterien, im Jahr 2028 mit sofortiger Extraktion, auch bei Fernbeteiligung, und für die damit verbundene Sammlung, und auch unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, im öffentlichen Interesse des Sektors eine möglichst breite Beteiligung am entsprechenden Vergabeverfahren sicherzustellen, Die Agentur wird gemäß Gesetzesdekret Nr. 31 vom 2023. März 36 spezifische Vorinformationsmitteilungen veröffentlichen. XNUMX, die Absicht offenzulegen, die Ausschreibung bekannt zu geben und sammeln Sie nützliche Informationen aus der resultierenden Marktreaktion. Die Agentur leitet daher rechtzeitig vor Ablauf der aktuellen Konzession das erforderliche Auswahlverfahren ein, dessen wesentliche Mindestbedingungen unter Berücksichtigung der zu diesem Zeitpunkt möglicherweise festgestellten nützlichen Marktbedingungen die folgenden Mindestparameter betreffen:

  • a) Bestandteil des Startgebots, bei Aufwärtsgeboten im Rahmen eines Verfahrens nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots;
  • b) technische Bewertungsparameter für die Konzessionsvergabe im Rahmen des in Buchstabe a) genannten Verfahrens;
  • c) Dauer der Konzession;
  • d) Prämie für den Händler;
  • f) Durchschnittswerte der Rendite der Sammlung in Form von Gewinnen.
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