„Artikel 3, Absätze 9–11, sieht vor, dass die Bestimmung des Direktors der Zoll- und Monopolbehörde im Einvernehmen mit der Einnahmenagentur, die die Durchführungsverfahren für die Einführung und den Betrieb der Gebührenlotterie festlegt, spätestens erlassen wird als…

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