„Nach Absatz 6 Folgendes hinzufügen: 6-bis. Ab dem 1. Januar 2024 wird der Satz der einheitlichen Glücksspielsteuer gemäß Artikel 1 Absatz 2 des Direktionserlasses vom 10. Januar 2011 um fünf Prozentpunkte erhöht. 6-ter. Die sich aus dem vorstehenden Absatz 7 ergebenden erhöhten Einnahmen sollen, entsprechend ermittelt, die Mittelzuweisung des Fonds für pathologisches Glücksspiel-GAP im Sinne von Artikel 1 Absatz 946 des Gesetzes Nr. 208 von 2015“. Das schlagen die Senatoren vor Magni, De Cristofaro, Cucchi e Aurora Florida (gemischt) in einer Änderung (11.42) zum Manöver.

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