Livorno

(Jamma) – „Das Regionale Verwaltungsgericht Toskana hat unsere Verordnung zur Bekämpfung der Spielsucht nach der Berufung eines Spielautomatenherstellers für nichtig erklärt. Nach Ansicht der Richter kann eine Verwaltung die freie Tätigkeit in keiner Weise einschränken …

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