Schloß

(Jamma) - Verbot der Installation von Glücksspielgeräten und Geräten in Räumlichkeiten, die sich in einem Umkreis von 500 Metern um Universitätsinstitute, Schulen aller Stufen, Kreditinstitute und Geldautomaten, Postämter und Unternehmen befinden...

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