Keine finanziellen Auswirkungen aufgrund des Urteils vom 26. Februar 2020 des Gerichtshofs der Europäischen Union zu: „Freier Dienstleistungsverkehr – Artikel 56 AEUV – Glücksspiele – Besteuerung – Grundsatz der Nichtdiskriminierung – Einheitliche Steuer auf Wetten.“ .

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